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Erneuerung Begleiterkarte

Erneuerung der Begleiterkarte
Ausgabe der Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung neu auf dem SwissPass

Im letzten Jahr wurden Sie durch Ihre kantonale Stelle informiert, dass die aktuelle Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung (Begleiterkarte) mit der Gültigkeit 2017–2020 bis Ende 2021 verlängert wurde, weil die Begleiterkarte künftig auf dem SwissPass integriert wird.

Künftig wird die Begleiterkarte als Leistung auf dem SwissPass integriert sein. Die Migration der Begleiterkarten auf die SwissPass-Karte startet 2022 und erfolgt gestaffelt nach Wohnkanton. Die Papierversion bleibt bis dahin gültig.
Sie finden weitere Infos dazu auf sbb.ch/begleiterkarte. Nach Abschluss der Migration sämtlicher Wohnkantone ist die Papierkarte nicht mehr gültig und bei einer Kontrolle wird nur noch die Begleiterkarte auf dem SwissPass akzeptiert.

Sie haben noch keinen SwissPass?
Falls Sie noch keine SwissPass-Karte besitzen, müssen Sie folgende Unterlagen beim SBB Contact Center einreichen:
– Ärztliches Attest (nicht älter als 6 Monate) – verfügbar ab November 2021 auf sbb.ch/begleiterkarte
– Aktuelles Passfoto
– Kopie eines amtlichen Ausweises

Sie haben bereits einen SwissPass?
Für die Beantragung der Begleiterkarte für Kundinnen und Kunden mit einer SwissPass Karte muss lediglich ein aktuelles ärztliches Attest (nicht älter als
6 Monate) eingereicht werden (verfügbar ab November 2021 auf sbb.ch/begleiterkarte).
Wie wissen Sie, dass Ihre Begleiterkarte auf dem SwissPass aktiviert ist?
Sobald der SwissPass ausgestellt wurde resp. die Leistung Begleiterkarte auf dem SwissPass migriert ist, werden Sie per E-Mail oder SMS darüber informiert.
Ab diesem Zeitpunkt können Sie die Papierkarte entsorgen und bequem mit dem SwissPass reisen.

Was ändert sich für Sie mit dem SwissPass?
Ihr neuer Ansprechpartner ist ab der Migration Ihrer Karte auf den SwissPass das SBB Contact Center. Ein aktuelles ärztliches Attest muss nur noch beim Erstbezug eingereicht werden. Die Leistung Begleiterkarte erneuert sich danach automatisch. Das heisst die Leistung Begleiterkarte muss nicht mehr aktiv durch Sie bestellt werden. Alle fünf Jahre erhalten Sie automatisch eine neue SwissPass Karte (inkl. Leistung Begleiterkarte).

Begleitausweis SBB

Wer aufgrund einer Behinderung und auf ärztliches Attest hin auf eine Begleitung im öffentlichen Verkehr angewiesen ist, kann über den Wohnsitzkanton eine Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung («Begleiterkarte») beziehen. Damit reist eine Person – entweder jene mit der Behinderung oder die Begleitperson – in der Schweiz kostenlos auf den Strecken der am Nationalen Direkten Verkehr beteiligten Transportunternehmen. Zusätzlich darf auch ein Blindenhund gratis mitgenommen werden.
Die Begleiterkarte ist jeweils vier Jahre gültig. Die aktuelle Ausweiskarte gilt für die Periode 2017–2020 und wird auf grünem Papier ausgegeben. Rund 50’000 Karten sind derzeit im Umlauf. Nun wird die aktuell gültige Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Denn beim Produkt bahnen sich Veränderungen an. Die Ausweiskarte soll kundenfreundlicher gestaltet werden und auf vielfachen Wunsch hin in einem kleineren Format erscheinen.
Weitere Informationen zur Begleiterkarte erhalten Sie hier.

Unterhaltung

Wegen dem Corona-Virus finden zur Zeit keine Veranstaltungen statt.
Zuhause bleiben und Abstand halten ist wichtig.
Doch vielen fehlt ihre Freizeitbeschäftigung und der Kontakt zu anderen Menschen.
Hier haben wir ein paar Tipps für Euch:

What’s App Gruppe insieme Horgen: damit Euch nicht langweilig wird, haben wir einen What’s App-Chat eingerichtet. Dort posten wir jede Woche ein paar Videos mit Anleitungen zum Basteln, Turnen, Kochen oder einfach zum Anschauen. Alle, die möchten, können sich dort austauschen und über ihren Alltag berichten. Seid ihr auch dabei?
Meldet euch bei Andrea: 044 725 00 13 oder frankenfeld[@]insieme-horgen[.]ch.

Homepage insieme Zürich: Hier findet ihr spannende Videos von den Treffleitenden von insieme Zürich. Schaut mal rein!

Hörspiele und Malbuch für Kinder: Auf der Seite www.diekurzgeschichte.de findet ihr kostenlose Hörgeschichten für Kinder bis 12 Jahre. Bei Hurra Helden kann man zur Zeit ebenfalls kostenlos ein Malbuch für Kinder personalisieren lassen und zuhause ausdrucken.

Viel Spass!

Assistenz für Zuhause gesucht?

Sie sind Eltern oder Angehörige von Menschen mit einer Beeinträchtigung und brauchen dringend Unterstützung für die Betreuung zuhause? insieme Horgen führt eine Liste mit Studierenden, die sich gerne zur Verfügung stellen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir vermitteln Ihnen Personen in Ihrer Nähe.

Die Dienstleistung ist kostenlos. Allfällige Honorarzahlungen vereinbaren Sie direkt mit Ihrer Betreuungsperson. Kommt es zu einer Honorarzahlung, empfehlen wir einen Stundensatz von 20 bis 30 Franken.

Menschen mit Beeinträchtigung, die bereits einen Assistenzbeitrag erhalten, können die Kosten über die IV abrechnen.

Interessierte erreichen uns von Montag bis Donnerstag per Mail an sekretariat[@]insieme-horgen[.]ch. Wir melden uns danach bei Ihnen.

Das ist ein gemeinsames Angebot von: insieme Dachverband Kanton Zürich, Procap Zürich, HiKi, Vereinigung Cerebral Zürich und Autismus Approach. Das Angebot läuft während der Corona-Zeit.

Ruf doch mal wieder an!

Wir vermissen Eure Besuche bei uns im Büro! Daher bieten wir ab sofort ein Beratungstelefon an für Eltern, Angehörige und für Menschen mit einer Beeinträchtigung an:

Immer am Montag und Donnerstag von 10.00 – 15.00 Uhr durchgehend
Tel. 044 725 00 13

Die gegenwärtige Ausnahmesituation stellt uns alle vor neue Herausforderungen. Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und ihre Angehörigen betrifft es besonders: Unsere Veranstaltungen mussten abgesagt werden, soziale Direktkontakte für Betroffene untereinander entfallen derzeit.

Damit wir weiterhin in Kontakt bleiben, bieten wir nun ein Beratungstelefon an. Ihr könnt Euch bei uns melden wenn ihr Sorgen habt, Hilfe bei einer Problemlösung braucht oder einfach nur ein bisschen plaudern möchtet. Wir freuen uns auf Euren Anruf!

Erneuerung der Begleiterkarte

Erneuerung der Begleiterkarte

Die neue Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung kann bei den zuständigen kantonalen Stellen bestellt werden. Der Prozess für die Erneuerung ist sehr einfach. Die Ausweiskarten für die Periode 2017 – 2020 sind unverändert 4 Jahre gültig und werden wie bisher auf Papier herausgegeben. Ab Anfangs Oktober 2016 werden die zuständigen kantonalen Stellen die neue Ausweiskarte ausliefern können. Die Ausweiskarte zu erneuern ist ganz einfach: Laden Sie  das ärztliche Attest für Reisende mit einer Behinderung herunter. Lassen Sie das ärztliche Attest von ihrem Arzt ausfüllen und unterschreiben. Vergessen Sie bitte nicht das ärztliche Attest selber zu unterschreiben. Legen Sie ein Passfoto bei. Schicken Sie das Passfoto und das ausgefüllte ärztliche Attest an die Kantonale Stelle. Zeigen Sie dem Zugspersonal ein gültiges Billet zusammen mit der Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung. Die Begleitperson reist zusammen mit Ihnen im selben Wagen und in der selben Klasse. Die Begleitperson muss Sie auf der ganzen Strecke begleiten und Ihnen helfen können. Die Begleiterkarte ist auf den «Strecken der am direkten Personenverkehr beteiligten schweizerischen Transportunternehmen» gültig. Wenn Die Person mit einer Behinderung im Besitz einer Begleiterkarte und eines gültigen Fahrausweises (ganzes Billett, GA oder Billett mit Halbtax) ist, reist die Begleitperson gratis. Wenn die Begleitperson im Besitz eines gültigen Fahrausweises (ganzes Billett, Swisspass mit GA oder Billett mit Halbtax)ist: Die Person mit einer Behinderung und einer Begleiterkarte reist gratis. Die Fahrvergünstigung für Reisende mit einer Behinderung kann in Kombination mit der Fahrvergünstigung für Familien (z.B. Junior- oder Enkel-Karte) genutzt werden. Sie gelten ausschliesslich in Kombination mit einem gültigen Billett. In keinem Fall dürfen alle Reisenden gratis reisen. Für Anfragen und Informationen kontaktieren Sie das SBB Call Center Handicap 0800 007 102 oder schreiben Sie an handicap[@]sbb[.]ch

Finden Sie Ihren Platz!

meinplatz.ch ist eine Internetseite, auf der Sie alle bewilligten Tages-, Wohn- oder Arbeitsplätze finden. Die Plätze sind in Institutionen für Menschen mit Behinderung im Kanton Zürich.

meinplatz.ch richtet sich an Erwachsene mit einer IV-Rente.

Die Internetseite ist barrierefrei und einfach in der Anwendung. Überzeugen Sie sich gleich selbst davon und gehen Sie auf meinplatz.ch

meinplatz.ch ist ein Gemeinschaftsprojekt vom Kant. Sozialamt und INSOS Zürich.

Elternsofa

Eine fröhliche Spielgruppe? Ein netter Hütedienst in der Region? Ein verständnisvoller Zahnarzt? Sie als insieme Eltern sind ExpertInnen in Alltagsfragen. Im September 2018 lanciert insieme die Website elternsofa.ch.
Das Konzept? Junge, ratsuchende Eltern von einem Kind mit geistiger Behinderung mit Ihnen als erfahrene insieme Eltern zu vernetzen. Ihr Beitrag: Auf elternsofa.ch können Sie ein Profil erstellen mit Angaben zu Ihrem Alter, der Behinderung Ihres Kindes, Ihren Themen und auch den Sprachen, die Sie sprechen. So ist es anderen Eltern möglich, Sie auf der Website zu finden. Und was dann? Es folgt eine erste Kontaktaufnahme mit Ihnen via elternsofa.ch. Wie es weitergeht, per Telefon, E-Mail oder bei einem gemütlichen Kaffee gestalten Sie selber.
Machen Sie mit? Alle Infos dazu finden Sie hier.

Elternsofa: Haben Sie Fragen an erfahrene Eltern?

Elternsofa.ch, ein neues Angebot von insieme Schweiz, vernetzt ratsuchende Eltern eines Kindes mit geistiger Behinderung mit Eltern, die bereit sind, ihr Wissen und ihre Erfahrungen weiterzugeben.
Eltern eines Kindes mit geistiger Behinderung sehen sich immer wieder mit spezifischen, nicht ganz alltäglichen Situationen konfrontiert. Wie gehe ich die Integration meines Kindes in den Kindergarten am besten an? Was bringt die Reittherapie? Der Weg zur passenden Fachstelle ist oftmals aufwändig und das Wissen, das dort abgeholt werden kann, nicht immer leicht im eigenen Alltag anwendbar.

Elternsofa ermöglicht den Kontakt zu Eltern in einer ähnlichen Situation.

So kann auf die eigene Situation abgestimmtes, umfassendes und alltagserprobtes Wissen weitergegeben werden. Nebst der Unterstützung in Form von Informationen wird den Eltern auch ein Gemeinschaftsgefühl vermittelt: Ich bin nicht allein mit meiner Situation, «da draussen» gibt’s noch viele andere Eltern, die sich mit ähnlichen Fragen und Situationen auseinandersetzen. Oftmals ist es auch motivierend, zu sehen, wie andere Eltern Situationen angehen, mit der Behinderung ihres Kindes umgehen. Elternsofa ist somit eine wertvolle Ergänzung zu Fach- und Beratungsstellen.

Flyer_Elternsofa

Die neue insieme-Broschüre «Wahlhilfe»

Am 20. Oktober wählt die Schweizer Bevölkerung ihr Parlament. Viele Menschen mit geistiger Behinderung wollen und dürfen wählen. Die politisch neutrale «Wahlhilfe» von insieme erklärt in leichter Sprache, wie wählen geht.

Menschen mit geistiger Behinderung, die nicht unter umfassender Beistandschaft stehen, sind stimm- und wahlberechtigt. Viele von ihnen sind politisch interessiert und wollen an den Wahlen teilnehmen und ihre Stimme abgeben. Damit sie ihr Wahlrecht ausüben können, brauchen sie Informationen in leichter Sprache.

Wahlinformationen in leichter Sprache
Weil die offiziellen Wahlinformationen in einer schwer verständlichen Behördensprache geschrieben sind, hat insieme zusammen mit easyvote eine «Wahlhilfe» herausgegeben. Die vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (EBGB) finanziell unterstützte Broschüre erklärt in leichter Sprache, wie Wählen geht.

Forderung der UNO-Behindertenrechtskonvention
Die UNO-Behindertenrechtskonvention verlangt von den Vertragsstaaten – darunter die Schweiz –, Menschen mit Behinderung die Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben zu garantieren. Dazu gehört, dass die Wahlverfahren und -informationen zugänglich und leicht zu verstehen sind. Der Bund hat bisher keine Wahlinformationen in leichter Sprache erarbeitet. In diese Lücke springt jetzt die neue, politisch neutrale Broschüre von insieme

Broschüre Wahlhilfe

Grand Prix Migros

Nach der erfolgreichen Premiere von Athletinnen und Athleten mit geistiger Beeinträchtigung
am Grand Prix Migros 2017 arbeiten Special Olympics Switzerland und Swiss-Ski auch 2018
wieder zusammen. Diese Partnerschaft ermöglicht Kindern und Jugendlichen mit einer geistigen
Beeinträchtigung den Zugang zum Schweizer Schneesport und die Integration in Europas grösstes
Skirennen für Kinder und Jugendliche.
Weitere Infos finden Sie hier.

Theatertipp: „Hotel GÄX on the BEACH“ in Kooperation mit insieme Cerebral Zug…

Freitag, 16. März 2018 in Zug:
Mit Hotel GÄX on the BEACH hat sich der COMEDYexpress erneut an eine Eigenproduktion gewagt, die von den Schauspielerinnen und Schauspielern mit Beeinträchtigung sehr viel abverlangt. Doch mit ihrem Charme, ihrer Spielfreude und einer unglaublichen Bühnenpräsenz gelingt es ihnen, ihre ganz unterschiedlichen geistigen, verbalen oder körperlichen Einschränkungen vergessen zu machen. Hier agieren Protagonisten, die nicht ins Mehrheitsraster passen, anders aussehen, anders sprechen, anders sozialisiert wurden und gerade dadurch die gängigen Ausdrucksformen des Theaters bereichern und erneuern. In der Unmittelbarkeit, mit der sie sich ausdrücken, halten sie wiederum dem Publikum einen fast intimen Spiegel vor. Indem sie auf der Bühne im Grunde nicht spielen, sondern das sind, was sie darstellen, entsteht eine Authentizität, die den Betrachter unweigerlich in seinen Bann zieht.

Mit viel Schwung und Klamauk wird das Publikum in eine Handlung hineingerissen, die an mehreren Abenden nur unterbrochen wird von einem leckeren 3-Gang-Menü aus der Bildungsstätte-Küche.

Weitere Infos finden sie hier