Als mögliche Versicherungsleistungen der IV kommen in Betracht:
- Assistenzbeitrag für Minderjährige und Volljährige
- Hilflosenentschädigung für Minderjährige und Volljährige
- evt. Intensivpflegezuschlag für Minderjährige
- Vergütung von Hilfsmittel
- IV-Rente für Volljährige
- Medizinische Massnahmen (bei Geburtsgebrechen wird bis zur Vollendung des 20. Altersjahr bezahlt)
- Massnahmen berufliche Eingliederung
Mehr Infos auf der Webseite der SVA Zürich.
Kontakt für den Bezirk Horgen: Webseite der SVA Horgen.