Begleitausweis SBB

Datum:

Ort:

Zeit:

Angebot für:

Status:

Wie oft:

Wer aufgrund einer Behinderung und auf ärztliches Attest hin auf eine Begleitung im öffentlichen Verkehr angewiesen ist, kann über den Wohnsitzkanton eine Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung («Begleiterkarte») beziehen. Damit reist eine Person – entweder jene mit der Behinderung oder die Begleitperson – in der Schweiz kostenlos auf den Strecken der am Nationalen Direkten Verkehr beteiligten Transportunternehmen. Zusätzlich darf auch ein Blindenhund gratis mitgenommen werden.

Die Begleiterkarte ist jeweils vier Jahre gültig. Die aktuelle Ausweiskarte auf dem Swisspass ausgegeben.
Weitere Informationen zur Begleiterkarte erhalten Sie hier.